Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen (AGB/BFF)

1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt
ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern
nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden
Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden
Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge
2.1 Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen
braucht die Fotografin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde
Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche
Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der
Auftraggeber hat der Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der
Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Fotografin die
aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern sie den Auftraggeber so
rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen
Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für
die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch
genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die
Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4 Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung
vollständiger Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber
als vertragsgemäß abnimmt.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten
vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle
Mängel gegenüber der Fotografin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln
muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht
offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des
Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der
Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung
des betreffenden Mangels als genehmigt.

3 Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin 
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die
Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten
zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine
Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei
Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen
längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem
erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der
vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4 Anforderung von Archivbildern
4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv der Fotografin anfordert, werden
zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur
Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind
analoge Bilder und von der Fotografin zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum
Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf
eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine
Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen
Freigabeerklärung der Fotografin.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu
Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige
Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist die Fotografin- vorbehaltlich
eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars
berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann die Fotografin eine
Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto)
einschließlich der Kosten für besondere Versandarten hat
der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.5 Wird die in 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für
analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen
neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die
Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild
ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden
kann, der in Ziffer 7.5 (Satz 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den
Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden
oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.

5 Nutzungsrechte
5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich
festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des
Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt,
die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen
Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung,
Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in
Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Hiervon
ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher
Schwächen mittels digitaler Retusche.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheberin zu benennen. Die
Benennung muss beim Bild erfolgen.

6 Digitale Bildverarbeitung
6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im
Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die
Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und
Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die
Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in
Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind,
bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem
Auftraggeber.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch
geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder
Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der
Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten
bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheberin der Bilder identifiziert werden kann.

7 Haftung und Schadensersatz
7.1 Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Fotografin auch bei leichter
Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder.
Insbesondere haftet sie nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit
der Nutzung.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin
oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer
Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen
Pflichtverletzung der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese
Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.

7.5. Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden
solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den
üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten.
Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000
€ für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der
Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren
Schadensersatzanspruchs bleibt der Fotografin vorbehalten.

7.6. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines
Bildes ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars
zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7. 7. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer
5.4) oder wird der Name der Fotografin mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft
verknüpft (Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen,
mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Der Fotografin bleibt auch insoweit
die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8. Widerrufsbelehrung
8 .1. Sie haben das Recht den Produktionsvertrag bis zu 14 Tagen vor dem gebuchten
Termin zu widerrufen. Dies muss in schriftlich Form, ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail), erfolgen.
Sie bekommen bei Eingang ihrer Widerrufserklärung von mir eine
Bestätigung darüber, dass ich Ihren Widerruf erhalten habe ( z.B. per Mail oder Brief).

9. Folgen des Widerrufs
Nachdem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist und
im Falle eines wirksamen Widerrufs, bekommen Sie von mir alle Ihnen zustehenden
Zahlungen unverzüglich oder spätestens innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
zurückerstattet.
Danach wird eine Kostenpauschale bis zu den durch mir nachgewiesenen Kosten,
höchstens 50 € berechnet.
Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
In keinem Falle werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

9.1. Der Widerruf ist zu richten an:
Lena Bils - Hermannstr. 24 - 63069 Offenbach - Deutschland
info@lenabils.com

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Mehrwertsteuer
Meine Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gern. § 19 UStG
erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus. (§ 19 Absatz.1
UstG)

11. Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als
Gerichtsstand vereinbart.
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